Praxis für Logopädie – Franziska Thöle

Ablauf für Patienten

Was brauche/n ich/wir, damit eine Logopädie-Therapie durchgeführt werden kann?

Damit Sie eine logopädische Therapie erhalten können, brauchen Sie eine Heilmittelverordnung oder eine Privatverordnung von Ihrem Arzt. 

Wo erhalte ich eine logopädische Verordnung?

Eine logopädische Verordnung kann von Kinderärzten, Allgemeinmedizinern, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Neurologen, Phoniatern/Pädaudiologen, Zahnärzten oder Kieferorthopäden ausgestellt werden. Mitunter stellen auch Einrichtungen wie das sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) in Oldenburg Verordnungen aus.

Wie bekomme ich einen Termin?

Termine erfolgen nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung. Der vereinbarte Zeitraum ist dann allein für Sie reserviert.

Was kostet eine Behandlung?

Die Behandlungskosten übernimmt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Gesetzlich versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptes und 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit
und wie oft findet sie statt?

Die Dauer der Therapie kann zwischen 30, 45 und 60 Minuten variieren.
Die Länge der Therapieeinheit wird über den Heilmittelkatalog und Ihren Arzt festgelegt.
 Am häufigsten werden 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten verordnet.

Wie läuft eine Behandlung ab?

Nach einem Erstgespräch und einer ausführlichen Diagnostik werden individuelle Therapieziele ausgearbeitet. Durch die Dokumentation und den Therapiebericht wird der Behandlungsverlauf festgehalten. Es wird immer ein interdisziplinärer Austausch mit Ärzten, Erziehern, Lehrern sowie beteiligten Therapeuten gesucht.